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EcoDesign und EN 303-5 Klasse 5: Konformität im Baugesuch sauber belegen

EcoDesign und EN 303-5 Klasse 5 im Schweizer Baugesuch richtig integrieren und kantonale Förderungen sowie Klimaprämie sichern.

Aktualisiert am 16. Oktober 2026·5 Min. Lesezeit

EcoDesign und EN 303-5 Klasse 5 — was muss wirklich nachgewiesen werden?

Seit dem 1. Januar 2020 regelt die EU-Verordnung zur Ökodesign-Richtlinie (2015/1189) das Inverkehrbringen von Festbrennstoffkesseln. Sie verlangt zwei Nachweise, die ins Baugesuch gehören: die saisonale Energieeffizienz und die Emissionsobergrenzen.

Für Architekten genügen zwei Anker: die Leistungsklasse nach EN 303-5 und die im Pflichtenheft vorgesehene Brennstoffqualität.

  • Saisonale Mindesteffizienz: ≥75 % bis 20 kW, ≥77 % über 20 kW (Verordnung 2015/1189).
  • Saisonale Höchstemissionen EcoDesign: Partikel 40 mg/m³ (automatische Beschickung) bzw. 60 mg/m³ (manuelle Beschickung); OGC 20 bzw. 30 mg/m³; CO 500 bzw. 700 mg/m³; NOx 200 mg/m³.
  • EN 303-5 Klasse 5: europäischer Leistungs- und Verbrennungsnachweis für Festbrennstoffkessel.
  • ENplus A1-Pellets: Durchmesser 6 ± 1 oder 8 ± 1 mm, Feuchte ≤10 %, Asche ≤0,7 %, mechanische Beständigkeit ≥98 %, Heizwert ≥4,6 kWh/kg.

Welche Unterlagen gehören ins Baugesuch?

Die kantonale Baubehörde erwartet ein technisches Dossier, das die Konformität eindeutig belegt. Diese Belege gehören ins Vorprojekt, nicht erst in die Bauphase.

  • Herstellerdatenblatt mit Hinweis auf Konformität zur EU-Verordnung 2015/1189 und Klasse EN 303-5.
  • CE-Leistungserklärung und Prüfberichte zu saisonaler Effizienz und Emissionen.
  • Nachweis der Brennstoffqualität (ENplus A1-Pellets) mit Lieferantenzertifikat.
  • Nachweis der Rauchgasführung (Kamin, Mündung, Abstände) gemäss den Schweizer Anforderungen.
  • Je nach Projekt: Dimensionierungsnachweis und Schema von Heizraum sowie Pelletlager.

Welche Förderungen in der Schweiz nutzen?

In der Schweiz ergänzen sich zwei Programme für konforme Biomasseheizungen. Das Gebäudeprogramm wird kantonal verwaltet und ist die wichtigste Anlaufstelle für Holz. Die Installationskosten und die tatsächlich geltenden Förderungen berechnet Pierre Jamart in der kostenlosen persönlichen Studie.

  • Gebäudeprogramm — Holzheizungen: Beträge werden vom Kanton festgelegt und ausbezahlt, Holz wird ausdrücklich gefördert. Beträge kantonal unterschiedlich — vor dem Vorprojekt prüfen.
  • Förderfähig sind nur Anlagen, die EcoDesign und EN 303-5 Klasse 5 erfüllen — Konformität gehört darum ins Vorprojekt.

Warum Konformität ab Vorprojekt sichern?

Die EcoDesign-Schwellen und die EN 303-5 Klasse 5 sind nicht nur eine Zeile im Baugesuch: sie entscheiden über Förderfähigkeit und Effizienz über 20 Jahre. Spätere Nachbesserungen sind teuer.

  • Dimensionierung, Brennstoffqualität und Kamin früh aufeinander abstimmen.
  • Vollständiges Baugesuch vermeidet Rückfragen mit der Baubehörde.
  • Gebäudeprogramm (Kanton) und Klimaprämie (Anmeldung vor Bestellung) optimal ausschöpfen.
  • Tatano begleitet Architekten und Bauherren mit einer massgeschneiderten Studie: Konformität, Dimensionierung und Förderplan.

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