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Wärmenetz Biomasse für ein Ökoquartier: So dimensionieren Sie ab dem Vorprojekt in der Schweiz

Zentrale Holzwärme für Ökoquartier oder Überbauung: Leistung, Schlüsselkomponenten und Förderungen bereits im Vorprojekt sichern.

Aktualisiert am 30. August 2026·5 Min. Lesezeit

Warum Biomasse im Ökoquartier bündeln?

Eine zentrale Biomasseheizung versorgt in der Schweiz typischerweise 30 bis 200 Wohnungen mit 70 bis 500 kW Leistung. Sie ersetzt eine Einzelkessel-Lösung mit Gas oder Öl pro Gebäude.

Die Bündelung senkt die Investition pro Wohnung, vereinfacht die Wartung und verbessert die Emissionskontrolle.

Wie dimensionieren Sie die Heizzentrale ab dem Vorprojekt?

Die Leistung richtet sich nach Dämmstandard (Minergie, Minergie-P oder Passiv), Warmwasseranteil und Bebauungsdichte.

Drei Schlüsselkomponenten müssen in den Vorprojektplänen auftauchen: Silo, Pufferspeicher und Wärmezähler.

  • Silo: ca. 1 m³ pro Tonne gelagerter Pellets, mit Anlieferung per Saugfahrzeug.
  • Pufferspeicher: ≥ 20 L/kW, um Lastspitzen zu glätten und den Kessel zu schützen.
  • Wärmezähler: zertifiziert pro Unterstation — in mehreren Kantonen Voraussetzung für die Förderung.

Welche kantonalen und eidgenössischen Förderungen gibt es?

Die Beträge des Programm Bâtiments werden vom Kanton festgelegt und ausbezahlt. Verifizierte Beispiele: Waadt (M-03, automatisch ≤ 70 kW) CHF 8 500 bei < 20 kW, sonst CHF 4 500 + CHF 200/kW; Waadt (M-02, Stückholz/Pellets mit Speicher) CHF 4 500; Genf (≤ 70 kW) CHF 3 000 + CHF 50/kW, + CHF 1 000 für zertifizierten Wärmezähler.

Die Klimaprämie (Energie Zukunft Schweiz / Stiftung KliK) ergänzt rund CHF 1.80 pro eingespartem Liter Heizöl (oder m³ Gas), ohne Deckel — interessant bei grossen Anlagen. Anmeldung zwingend VOR Kauf bzw. Bestellung.

  • Massgebend ist immer der aktuelle Tarif des betroffenen Kantons.
  • Kantonale Beiträge und Klimaprämie KliK sind unter Bedingungen kumulierbar.

Welche Normen gehören in ein belastbares Dossier?

Die EU-Verordnung 2015/1189 (EcoDesign) legt seit 2020 Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für in der Schweiz vermarktete Biomassekessel fest.

Die Norm EN 303-5 Klasse 5 bleibt die technische Referenz für die Gerätewahl. Für Pellets sichert die ENplus-Zertifizierung Qualität und Rückverfolgbarkeit des Brennstoffs.

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