MethodikFür Architekten

Biomasse-KWK >70 kW in der Schweiz: wie sichern Architekten Wärme und Strom ab dem Vorprojekt?

Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplung für Industrie- oder Dienstleistungsstandorte >70 kW in der Schweiz: Normen, Fördergelder und APS-Checkliste für Architekten und Bauherren.

Aktualisiert am 22. August 2026·5 Min. Lesezeit

Was ist eine Biomasse-KWK >70 kW und warum ab APS planen?

Eine Biomasse-KWK verbrennt Holz (Pellets, Hackschnitzel) und erzeugt gleichzeitig Wärme und Strom. Bei Anlagen >70 kW liegt der Gesamtwirkungsgrad über 85 %, gegenüber 50–60 % bei einer Standard-Heizung.

Die Wahl ab der Vorprojektphase (APS) erlaubt es, Technikraum, internes Wärmenetz und Stromanschluss mit den anderen Gewerken abzustimmen.

  • Wärme + Strom direkt vor Ort nutzbar, Eigenverbrauch teilweise.
  • Gesamtwirkungsgrad >85 %, Brennstoff regional verfügbar.
  • CO₂-Bilanz auf biogenem Kreislauf neutral.
  • 30–50 % tiefere Energiekosten über 10 Jahre.

Welche Normen gelten für eine Anlage >70 kW?

Die EU-Verordnung 2015/1189 setzt Mindestwerte für Emissionen und Wirkungsgrad aller Biomassekessel, die in der Schweiz auf den Markt kommen.

Die Norm EN 303-5 klassiert Festbrennstoffkessel von 1 bis 5; Klasse 5 ist für Hochleistungsanlagen und die Schweizer Förderfähigkeit erforderlich.

  • EU-EcoDesign 2015/1189: Mindest-Emissionen und Wirkungsgrad.
  • EN 303-5 Klasse 5: Qualitätsreferenz für Kessel >70 kW.
  • ENplus-Pellets: Heizwert, Feuchte <10 %, Rückverfolgbarkeit.
  • Technische Dokumentation für Behördenvisum ab APS bündeln.

Welche Förderungen lassen sich in der Schweiz kombinieren?

Die Klimaprämie (Energie Zukunft Schweiz / Stiftung KliK) zahlt rund CHF 1.80 pro Liter Heizöl- bzw. m³ Gaseinsparung, ohne Deckel. Die Anmeldung ist ZWINGEND vor Bestellung oder Kauf.

Das Gebäudeenergieprogramm ergänzt die Prämie kantonweise. Beispiel Waadt (M-03, automatische Holzheizung ≤70 kW): CHF 8 500 bei <20 kW oder EFH, sonst CHF 4 500 + CHF 200/kW. Genf (≤70 kW): CHF 3 000 + CHF 50/kW, + CHF 1 000 für zertifizierten Wärmemengenzähler. Immer den Kantons-Betrag prüfen.

  • Klimaprämie KliK: ca. CHF 1.80/Liter Heizöl, ohne Deckel.
  • Waadt M-03: CHF 4 500 + CHF 200/kW über 20 kW.
  • Genf: CHF 3 000 + CHF 50/kW + CHF 1 000 (Zähler).
  • Anmeldung vor Bestellung: Pflicht für die KliK-Förderung.

Wie wird die Biomasse-KWK ab APS integriert?

Im APS zählen drei Fragen: Welche elektrische (kWe) und thermische (kWth) Leistung wird benötigt, welcher Brennstoff ist regional verfügbar, wie viel Platz gibt es im Heizraum.

Für einen Dienstleistungsbau von 1 000–5 000 m² deckt eine KWK von 100–300 kWe rund 60–80 % der Grundlastwärme. Den Rest übernimmt ein Spitzenlastkessel der Klasse 5.

  • Strom- und Wärmebedarf früh im APS klären.
  • Brennstoff wählen: ENplus-Pellets oder regionale Hackschnitzel.
  • Heizraum planen: 15–25 m² je nach Leistung.
  • Stromanschluss und Einspeisevertrag antizipieren.
  • Lager für 1–2 Wochen Autonomie einplanen.

Brauchen Sie persönliche Beratung?

Unser Team unterstützt Sie bei Auswahl, Dimensionierung und Förderantrag.

Anrufen +352 661 309 000Angebot 24h