Biomasse-KWK in der Schweiz: 4 APS-Reflexe für Standorte >70 kW
Biomasse-KWK >70 kW: Dimensionierung, Normen und Schweizer Förderungen ab der Vorprojektphase. Konkret für Architekten und Bauherren.
Warum Biomasse-KWK ab 70 kW?
Über 70 kW verbrauchen Industrie- und Dienstleistungsstandorte Wärme und Strom oft parallel. Eine Biomasse-KWK-Anlage erzeugt beides aus einem einzigen Brennstoff: Pellets, Hackschnitzel oder Späne.
Der Gesamtwirkungsgrad liegt über 85 %, gegenüber 55–60 % bei einem reinen Heizkessel. Die Wärme deckt Prozess und Heizung ab; der Strom versorgt den Standort oder wird ins Netz eingespeist.
- Bedarf >70 kW: Wärme + Strom gleichzeitig
- Gesamtwirkungsgrad >85 %
- Brennstoffe: ENplus-Pellets, Hackschnitzel, Späne
Wie bereits im Vorprojekt dimensionieren?
Im Vorprojekt (APS) müssen drei Grössen festgelegt werden: nutzbare Wärmeleistung, Jahres-Wärmeprofil und Eigenverbrauchsanteil des Stroms. Ohne diese Zahlen wird die Anlage überdimensioniert.
Für einen Schweizer Dienstleistungsstandort rechnen Sie mit 50–80 W/m² Nutzwärme. Addieren Sie 20 % Winterreserve und planen Sie einen Pufferspeicher von 20–30 l/kW ein, um die Produktion zu glätten.
- Leistung = Fläche × 50–80 W/m² + 20 % Reserve
- Pufferspeicher: mindestens 20–30 l/kW
- Schallpegel <45 dB(A) in 10 m (Wohngebiet)
Welche Normen und Förderungen gelten in der Schweiz?
Zwei Normen setzen den Rahmen: EN 303-5 Klasse 5 für Festbrennstoffkessel und die EU-Verordnung 2015/1189 (EcoDesign), die seit 2020 Emissions- und Wirkungsgradgrenzwerte vorgibt.
Das Schweizer GebäudeProgramm legt die Beträge pro Kanton fest. Beispiel Waadt (M-03, automatische Holzheizung ≤ 70 kW): CHF 4 500 + CHF 200/kW. Genf (≤ 70 kW): CHF 3 000 + CHF 50/kW, plus CHF 1 000 mit zertifiziertem Wärmezähler. Über 70 kW ändern sich die Ansätze: prüfen Sie immer den Tarif Ihres Kantons.
Die Klimaprämie KliK ergänzt rund CHF 1,80 pro eingespartem Liter Heizöl, ohne Obergrenze. Die Anmeldung auf foerderplattform.ch muss VOR der Bestellung erfolgen. Für Standorte >70 kW ist die Gesamtförderung meist deutlich höher als bei Kleinanlagen.
- EN 303-5 Klasse 5 + EU 2015/1189: Pflicht
- GebäudeProgramm: Tarif pro Kanton (z. B. Waadt M-03, Genf)
- Klimaprämie KliK: ~CHF 1,80/Liter Heizöl, ohne Limit
- KliK-Anmeldung VOR jeder Bestellung
Aktionsplan für den Bauherrn ab dem Vorprojekt
Schritt 1: Energieaudit zur Erfassung der fossilen Baseline (Heizöl, Gas). Schritt 2: Biomasse-Fachplaner für die Dimensionierung und Brennstoffwahl beiziehen.
Schritt 3: Klimaprämie KliK vor der Bestellung beantragen. Schritt 4: Baugesuch um Lager, Lieferzufahrt, Abstände zu Nachbarfenstern und Rauchrohrführung ergänzen.
- Energieaudit (fossile Baseline in Zahlen)
- Fachplanung Biomasse
- KliK-Anmeldung VOR Bestellung
- Baugesuch: Lager + Zufahrt + Abstände
Quellen
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