VorschriftenFür Architekten

Schweizer Neubauten: warum der Abschied vom Öl den Immobilienwert verändert

Regulatorischer Zeitplan, Auswirkung auf den Immobilienwert, verfügbare Förderungen – der Aktionsplan für Architekten und Bauherren.

Aktualisiert am 20. Juli 2026·5 Min. Lesezeit

Heizöl im Schweizer Neubau noch sinnvoll?

Kurz gesagt: nein, ausser in seltenen Sonderfällen. Die regulatorische Richtung der Schweiz führt klar weg vom fossilen Heizen im Wohnbereich.

Das eidgenössische CO2-Gesetz, die MuKEn 2014 – von den Kantonen übernommen – und kantonale Regelungen (Waadt, Genf, Zürich, Basel) ziehen alle in dieselbe Richtung: Neubauten müssen Emissionen senken, und die Heizung ist die grösste Position.

  • Reine fossile Wärme im Neubau in den Pionierkantonen verboten oder stark eingeschränkt
  • Robuste Förderungen für Holz (Gebäudeprogramm, Klimaprämie KliK)
  • Immobilienwert beim Wiederverkauf besser geschützt

Welcher Zeitplan gilt für den Ausstieg aus dem Fossilen?

Die Schweiz hat kein einziges Bundesdatum, aber der Trend ist eindeutig: jede kantonale Revision verschärft die Regeln für Neubau und Kernsanierungen.

Für Architekten und Bauherren zählt vor allem die Vorwegnahme: Eine Biomasseheizung nach EN 303-5 Klasse 5 und nach der EcoDesign-Verordnung (EU 2015/1189) sichert die Baubewilligung und öffnet die Förderungen.

  • CO2-Gesetz: Pfad Richtung Klimaneutralität, Heizungen an erster Stelle
  • MuKEn 2014: von der Mehrheit der Kantone für Neubauten übernommener Referenzrahmen
  • EcoDesign (EU 2015/1189) und EN 303-5 Klasse 5: die in der Schweiz anerkannten technischen Referenzen für Biomasseheizungen

Wie schützt Biomasse den Immobilienwert konkret?

Eine 2025 mit Öl beheizte Liegenschaft wird mit schlechterer Energieetikette verkauft und trägt das Risiko eines kantonalen Nutzungsverbots – das drückt direkt auf den Preis.

Ein Projekt, das ab der Vorstudie mit einer leistungsfähigen Biomasseheizung geplant ist, sichert den Mietwert, vermeidet eine Wertminderung beim Wiederverkauf und ist weniger anfällig für die Schwankungen der Öl- und Gaspreise.

  • Glattere Betriebskosten: lokaler Brennstoff, am Holzpreis indexiert, nicht am Erdölmarkt
  • Bessere Energieetikette bei Übergabe: handfestes Verkaufsargument
  • Kein zukünftiger Zwang zum Heizungsersatz durch eine neue Regulierungsrevision

Aktionsplan ab Vorstudie: 5 konkrete Hebel

Hier sind die richtigen Reflexe, die Sie ab der Vorstudie einbauen, um aus der regulatorischen Vorgabe einen wirtschaftlichen Vorteil zu machen.

  • Wählen Sie eine Biomasseheizung EN 303-5 Klasse 5 und EcoDesign 2015/1189: dieses Paar öffnet die Förderungen und sichert die Bewilligung
  • Dimensionieren Sie 10–15 % unter dem theoretischen Bedarf: eine gut isolierte Biomasse läuft im Nennbereich besser
  • Integrieren Sie den Technikraum ab der Vorstudie: Lieferzugang für Pellets, Silo, trockener Rauchrohranschluss
  • Reichen Sie den Antrag auf die Klimaprämie KliK VOR dem Kauf der Heizung ein (rund CHF 1.80/L Heizöl, ohne Plafond)
  • Simulieren Sie die kumulierte Förderung Waadt/Genf + KliK mit dem offiziellen Simulator des Gebäudeprogramms vor der Finanzierungs-Vorstudie

Brauchen Sie persönliche Beratung?

Unser Team unterstützt Sie bei Auswahl, Dimensionierung und Förderantrag.