MethodikFür Architekten und Bauherren

Biomasse-KWK in der Schweiz: Wärme für Standorte >70 kW ab Vorentwurf sichern

Biomasse-KWK für Industrie- und Dienstleistungsstandorte >70 kW in der Schweiz: EcoDesign, EN 303-5, Brennstoff und Förderungen. Für Architekten.

Aktualisiert am 17. Juli 2026·5 Min. Lesezeit

Warum Biomasse-KWK für Standorte >70 kW?

Über 70 kW rechtfertigt die Wärmegrundlast eines Industrie- oder Dienstleistungsstandorts den parallelen Betrieb von Wärme und Strom (KWK). Lokale Holzenergie – Hackschnitzel oder ENplus-Pellets – deckt einen grossen Jahresanteil und schützt vor Fossilpreisvolatilität.

  • Wärmegrundlast durch Holzverbrennung, Strom für Eigenverbrauch vor Ort.
  • Brennstoffkosten über Liefervertrag mit lokalem Anbieter (< 50 km) geglättet.
  • Tiefere CO2-Bilanz im Vergleich zu Heizöl/Gas, ohne erweiterte Netzabhängigkeit.
  • Wirtschaftlich, sobald ein Wärmeprofil 4 000–6 000 h/Jahr erreicht.

Was muss ab der Projektierungsphase fixiert werden?

Drei Entscheidungen im Vorentwurf prägen die Ökonomie und die Konformität des Projekts. Spätere Änderungen kosten viel oder drücken den Wirkungsgrad.

  • EcoDesign (EU 2015/1189) verlangen und eine hohe EN 303-5-Klasse im Pflichtenheft festschreiben.
  • Die Anlage in kW thermisch + kW elektrisch dimensionieren, nicht nur thermisch.
  • Platz für Technikraum, Brennstoffsilo (Hackschnitzel: 2–3× Tagesbedarf; Pellets: Textil- oder Betonsilo) und Anschluss an das interne Stromnetz vorsehen.
  • Pufferspeicher integrieren, um die Verbrennung stabil zu halten und Lastspitzen zu glätten.

Wie wird die Brennstoffversorgung gesichert?

Die Versorgungssicherheit eines Industriestandorts hängt vom Brennstoff ab, nicht nur vom Kessel. Die Logistik wird mit dem Lieferanten früh geplant.

  • Pellets: ENplus-Zertifizierung A1 verlangen (Energiedichte, Feuchte, Heizwert garantiert).
  • Hackschnitzel: Volumen und Feuchte (< 35 % M) mit lokalem Lieferanten vertraglich binden.
  • Lager für 7–14 Tage Autonomie planen, um Winterunterbrüche und Logistikpeaks abzufangen.
  • LKW-Zufahrt, Förderschnecken oder Saugförderung und brandschutzkonformer, belüfteter Lagerraum vorsehen.

Welche Förderungen vor dem Kauf aktivieren?

Für Anlagen >70 kW gibt es zwei Hebel – deren Reihenfolge entscheidend ist. Das Programm Gebäude wird pro Kanton ausbezahlt; immer die offizielle Tariftabelle konsultieren.

  • Klimaprämie (Energie Zukunft Schweiz / Stiftung KliK): rund CHF 1.80 pro Liter Heizöl oder m³ Gas ohne Obergrenze – besonders interessant für Anlagen >70 kW.
  • Anmeldung zwingend VOR Bestellung oder Kauf der Anlage.
  • Programm Gebäude: Beträge werden pro Kanton ausbezahlt (z. B. Waadt M-03 automatisch ≤70 kW, Genf ≤70 kW). Für >70 kW die kantonale Tariftabelle prüfen.
  • Kumulierung je nach Kanton oft möglich – Simulation vor der Offerte durchführen, um die Finanzierung zu eichen.

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