Schweizer Überbauung: Zentralheizung Biomasse oder Einzelkessel pro Gebäude?
Methode ab Vorprojekt für eine Biomasse-Zentralheizung (>70 kW) in Überbauung oder Ökoquartier: Kantonsförderung, Klimaprämie und Brennstofflogistik.
Zentralheizung oder dezentrale Kessel — was passt zum Projekt?
Bei einer Neubau-Überbauung oder einem Ökoquartier steht nicht « Biomasse oder fossil », sondern « zentral oder dezentral » im Vordergrund. Unter 6–8 Einheiten bleiben Einzelkessel ≤70 kW oft die einfachere Lösung für kantonale Gebäudeförderung.
Ab 8–12 Wohneinheiten — oder sobald Gewerbe oder Industrie mit konstantem Wärmebedarf dazukommt (>70 kW) — senkt eine zentrale Hack- oder Pelletanlage die Brennstoffkosten und bündelt die Versorgung an einem Anlieferpunkt.
- Zentral: ein Technikraum, ein gemeinsamer Silo- oder Bunkerbereich, eine Wartung.
- Dezentral: Gebäudeautonomie, kantonale Förderanträge pro Einheit einfacher zu führen.
- Hybrid: Zentralheizung mit Unterstationen und Zählern — üblich bei Wärmeverkauf zwischen Parzellen.
Was muss im Vorprojekt für Fördergelder festliegen?
In der Schweiz greifen zwei Instrumente: kantonale Subventionen über das Gebäudeprogramm — kantonal festgelegte Beträge, Holz ausdrücklich gefördert — und die bundesweite Klimaprämie ohne Deckelung, berechnet nach eingesparten Heizöllitern oder Gaskubikmetern.
Unverhandelbar: Projekt auf foerderplattform.ch anmelden, BEVOR die Anlage bestellt oder gekauft wird. Bei Anlagen >70 kW wird die Klimaprämie oft zum Haupthebel; die genannten Kantonsbeispiele zielen vor allem auf ≤70 kW.
- Waadt M-03 (automatisches Holz ≤70 kW): CHF 8 500 bei <20 kW oder Einfamilienhaus, sonst CHF 4 500 + CHF 200/kW.
- Waadt M-02 (Scheitholz/Pellets mit Puffer): CHF 4 500.
- Genf (≤70 kW): CHF 3 000 + CHF 50/kW, + CHF 1 000 für zertifizierten Wärmezähler.
- Simulator und Kantonsreglement: vor Budgetfixierung auf leprogrammebatiments.ch prüfen.
Wo Heizzentrale und Brennstofflager in die Situation einpassen?
Eine Zentralheizung von 150 bis 500 kW braucht 40–120 m² Technikfläche, einen nach EN 303-5 bemessenen Schornstein und Zufahrt für Lkw-Lieferungen. Das lässt sich in der Baubewilligungsphase kaum nachrüsten.
Bereits im Vorprojekt einen trockenen Lagerbereich (Erdtank, überdachte Halle oder Bunker) mit 3–6 Wochen Winterautonomie vorsehen. Bei einem Wärmenetz die Leitungsführung zwischen Parzellen früh festlegen — nachträgliche Strasseneingriffe vermeiden.
- Abstand Silo–Heizzentrale: ideal <30 m.
- Raumhöhe Technikraum: mindestens 3,5 m.
- Brennstoffraum und Kesselraum trennen, falls kantonale Vorschriften es verlangen.
Welche Leistung und welche Norm für ein belastbares Dossier?
Die Heizzentrale nach Gleichzeitigkeitskurve bemessen — nicht nach Summe der Einzelleistungen. Praxis: Gleichzeitigkeitsfaktor 0,55–0,70 auf die kumulierte Wohnlast, Gewerbe- und Prozesswärme zu 100 % addieren.
Kessel EN 303-5 Klasse 5 wählen, EcoDesign-konform (EU-Verordnung 2015/1189), mit ENplus-A1-Pellets oder zertifizierten Hackgut. Das erwarten Kantonsbehörden und Bauherrschaft bei Wärmeverkauf über zertifizierte Zähler.
- Richtwert: 0,8–1 kW pro m² beheizte Fläche in der Westschweiz, per Heizlastberechnung verfeinern.
- Modulationsreserve: +15–20 % auf Nennleistung für Kältespitzen.
- Biomasse-BHKW: ab etwa 200 kW sinnvoll, wenn konstanter Strom- oder Kältebedarf die Wärme begleitet.
Quellen
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